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Wie stellt Ihr sicher, dass nicht jemand alle Patientenverfügungen auf der Webseite abrufen kann?

Kategorien: Allgemeine Fragen, Wie, wo, wann, was?

Die Patientenverfügung ist nur direkt von Ihrem Mitgliederzugang aufrufbar, also auch nur wenn Sie eingeloggt sind, ausser via QR-code (und sbl.onl-Link) auf Ihrem Mitgliederausweis oder via Notfallinformation auf Ihrem Smartphone. Dieser ist für einen Notfall gedacht und ermöglicht dem medizinischen Personal den Zugriff auf Ihre Patientenverfügung ohne eingeloggt zu sein.

Allerdings gelangt das medizinische Personal nicht direkt über diesen Link zu Ihrer Patientenverfügung, sondern es wird von dem erwähnten Link beim Aufrufen zuerst ein anderer, nur einmalig gültiger und zeitlich begrenzter Code generiert, und erst mit diesem gelangt das Notfallpersonal zu Ihrer Patientenverfügung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass man als „nicht Eingeloggter“ nicht einfach durch alle Patientenverfügungen „durchblättern“ kann, was man könnte, wenn der Link auf Ihrem Mitgliederausweis direkt 1:1 im Browserfenster zu sehen wäre. Das ist dank diesem ausgeklügelten System aber nicht möglich – auf alle anderen Patientenverfügungen ist der Zugriff verwehrt.

Dafür läuft dieser Link natürlich ab wenn er verwendet worden ist, da er ja nur einmal, bzw. eine beschränkte Zeit gültig ist. Erst beim erneuten Scannen generieren Sie wieder einen neuen gültigen Zugang. Verwenden Sie diesen Link trotzdem erneut, erhalten Sie korrekterweise eine Fehlermeldung. Sollten Sie wider erwarten eine solche Fehlermeldung auch erhalten, wenn Sie berechtigterweise auf Ihre Patientenverfügung zugreifen wollen, müssen Sie Ihren Browsercache löschen.

Der Sinn und Zweck dieses Notfallcodes ist der Zugriff des medizinischen Personals auf Ihre relevanten medizinischen Daten, auch wenn Sie bewusstlos sind. Das bedeutet natürlich, dass JEDER der diesen Code scannt direkt zu Ihrer Patientenverfügung kommt, weshalb Sie ihn in der Regel vertraulich behandeln. Aber Sie wollen selbstverständlich, dass der Zugriff gewährleistet ist wenn immer das nötig ist.

Wichtig dabei ist, dass dieser Code nicht unbeschränkt gültig ist, und ausgehend von diesem niemand Zugriff auf Patientenverfügungen anderer Mitglieder hat, was wie oben beschrieben gewährleistet ist.

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